AGB
§1 Geltungsbereich
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung von Leistungen, beim GIENAU Gewerbeverbund, vertreten durch Herrn Jen s Gienau, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers werden hiermit widersprochen.
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers werden hiermit widersprochen.
§2 Vertragsabschluss
Durch die Beauftragung, oder Anzahlung, oder auch Abschlag, mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem GIENAU Gewerbeverbund kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch den GIENAU Gewerbeverbund ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung vom GIENAU Gewerbeverbund erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
Angebote vom GIENAU Gewerbeverbund in Veröffentlichungen sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch den GIENAU Gewerbeverbund ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung vom GIENAU Gewerbeverbund erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
Angebote vom GIENAU Gewerbeverbund in Veröffentlichungen sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
§3 Leistungsumfang
Der GIENAU Gewerbeverbund bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Planung, Anpassung und Pflege von Websites und Online-Shops, sonstige Grafikdienstleistungen, Produktion digitaler Datenträger (CD-ROM/DVD etc.) und Webhosting.
Der GIENAU Gewerbeverbund erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten, wenn dies vereinbart ist.
Änderungs- und Erweiterungswünsche muss der GIENAU Gewerbeverbund nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten vom GIENAU Gewerbeverbund zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann der GIENAU Gewerbeverbund dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit der GIENAU Gewerbeverbund darauf hingewiesen hat.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte dem GIENAU Gewerbeverbund ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist der GIENAU Gewerbeverbund berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Der GIENAU Gewerbeverbund erbringt seine Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten, wenn dies vereinbart ist.
Änderungs- und Erweiterungswünsche muss der GIENAU Gewerbeverbund nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten vom GIENAU Gewerbeverbund zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann der GIENAU Gewerbeverbund dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit der GIENAU Gewerbeverbund darauf hingewiesen hat.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:
- Die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
- Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
- Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
- Prüfpflichten bei Linksetzung;
- Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;
- Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
- Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte);
- Informationen und Behandlung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte dem GIENAU Gewerbeverbund ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist der GIENAU Gewerbeverbund berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
§4 Preise und Zahlung
Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
Der Kunde muss damit rechnen, dass der GIENAU Gewerbeverbund Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann der GIENAU Gewerbeverbund Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
Der GIENAU Gewerbeverbund ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe bis zu der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
- des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
- von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
- von Aufwand für Lizenzmanagement,
- in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
- außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
Der Kunde muss damit rechnen, dass der GIENAU Gewerbeverbund Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann der GIENAU Gewerbeverbund Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
Der GIENAU Gewerbeverbund ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe bis zu der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
§5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Ist für die Leistung vom GIENAU Gewerbeverbund die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
Ist für die Leistung vom GIENAU Gewerbeverbund die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Bei Verzögerungen infolge von
- Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
- unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie dem GIENAU Gewerbeverbund nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
- Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer IT-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§6 Abnahme
Der Kunde wird die Leistungen vom GIENAU Gewerbeverbund bei Übergabe abnehmen, sobald der GIENAU Gewerbeverbund die Abnahme erklärt. Dies kann mündlich oder schriftlich geschehen, beginnt jedoch spätestens mit dem Transfer und Veröffentlichung der neu gestalteten Webseite auf die Domain des Domaininhabers.
Die Leistungen vom GIENAU Gewerbeverbund gelten als abgenommen, wenn der GIENAU Gewerbeverbund die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat, oder die Webseite auf die Inhaberdomain des Auftraggebers veröffentlicht wird. Eine Frist von 14 Tagen gilt als angemessen.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
Die Leistungen vom GIENAU Gewerbeverbund gelten als abgenommen, wenn der GIENAU Gewerbeverbund die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat, oder die Webseite auf die Inhaberdomain des Auftraggebers veröffentlicht wird. Eine Frist von 14 Tagen gilt als angemessen.
Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§7 Mitwirkungspflicht
Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
Soweit der GIENAU Gewerbeverbund dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf einer Frist von 14 Tagen als genehmigt, soweit der GIENAU Gewerbeverbund keine Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und IT-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
Wenn der GIENAU Gewerbeverbund dies für erforderlich hält, stellt der GIENAU Gewerbeverbund eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen vom GIENAU Gewerbeverbund wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde den GIENAU Gewerbeverbund unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
Soweit der GIENAU Gewerbeverbund dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf einer Frist von 14 Tagen als genehmigt, soweit der GIENAU Gewerbeverbund keine Korrekturaufforderung erhält.
Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und IT-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
Wenn der GIENAU Gewerbeverbund dies für erforderlich hält, stellt der GIENAU Gewerbeverbund eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen vom GIENAU Gewerbeverbund wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde den GIENAU Gewerbeverbund unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
§8 Nutzungsrechte
Der GIENAU Gewerbeverbund räumt dem Kunden ein einfaches/ausschließliches/mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und (nicht) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt der GIENAU Gewerbeverbund Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen an den GIENAU Gewerbeverbund.
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, dem GIENAU Gewerbeverbund über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Der GIENAU Gewerbeverbund geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht
verfügt.
Der GIENAU Gewerbeverbund nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die der GIENAU Gewerbeverbund keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Der GIENAU Gewerbeverbund wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
Der GIENAU Gewerbeverbund kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird der GIENAU Gewerbeverbund vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde dem GIENAU Gewerbeverbund zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, dem GIENAU Gewerbeverbund über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen
Verletzten der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder den GIENAU Gewerbeverbund dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen vom GIENAU Gewerbeverbund z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er den GIENAU Gewerbeverbund unverzüglich darüber informieren.
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, dem GIENAU Gewerbeverbund über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Der GIENAU Gewerbeverbund geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht
verfügt.
Der GIENAU Gewerbeverbund nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur - insbesondere zeitlich - eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die der GIENAU Gewerbeverbund keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Der GIENAU Gewerbeverbund wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
Der GIENAU Gewerbeverbund kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird der GIENAU Gewerbeverbund vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde dem GIENAU Gewerbeverbund zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, dem GIENAU Gewerbeverbund über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen
Verletzten der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder den GIENAU Gewerbeverbund dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen vom GIENAU Gewerbeverbund z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er den GIENAU Gewerbeverbund unverzüglich darüber informieren.
§9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
Der Kunde räumt dem GIENAU Gewerbeverbund das Recht ein, das Logo vom GIENAU Gewerbeverbund und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website vom GIENAU Gewerbeverbund zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
Der GIENAU Gewerbeverbund behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
Der GIENAU Gewerbeverbund behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§10 Gewährleistung
Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden vom GIENAU Gewerbeverbund innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch den GIENAU Gewerbeverbund ausgebessert oder ausgetauscht. Der GIENAU Gewerbeverbund behebt die Mängel kostenfrei. Für die Versionsänderungen Dritter ist der GIENAU Gewerbeverbund nicht verpflichtet, kostenlose Updates durchzuführen. Dies obliegt dem Auftraggeber, sollte kein separater Wartungsvertrag geschlossen sein. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen und dabei die Unterrichtungspflichten beachten. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde dem GIENAU Gewerbeverbund binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels Schriftform rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen beim GIENAU Gewerbeverbund innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen und dabei die Unterrichtungspflichten beachten. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde dem GIENAU Gewerbeverbund binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels Schriftform rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen beim GIENAU Gewerbeverbund innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).
§11 Haftung
Für Rechtsmängel und Garantien haftet der GIENAU Gewerbeverbund bis zu einer Höhe von 1.000,- Euro, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der GIENAU Gewerbeverbund. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen vom der GIENAU Gewerbeverbund. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der der GIENAU Gewerbeverbund und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
§12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§13 Datenschutz und Geheimhaltung
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch den GIENAU Gewerbeverbund auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch den GIENAU Gewerbeverbund vertraulich behandelt. Diese Daten können vom GIENAU Gewerbeverbund an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der GIENAU Gewerbeverbund ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Der GIENAU Gewerbeverbund weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch den GIENAU Gewerbeverbund vertraulich behandelt. Diese Daten können vom GIENAU Gewerbeverbund an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der GIENAU Gewerbeverbund ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Der GIENAU Gewerbeverbund weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
§14 Kündigung
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 - Nutzungsrechte - und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann GIENAU Gewerbeverbund fristlos kündigen.
§15 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Bad Neuenahr-Ahrweiler soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.
Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommender Ersatzbestimmung zu treffen.
Gerichtsstand ist Bad Neuenahr-Ahrweiler soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.
Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommender Ersatzbestimmung zu treffen.